Laut dem am 15. April 2021 veröffentlichen Beschluss hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWog Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb für nichtig erklärt.

Die Regelung ist nicht nur ab der Entscheidung am 23.02.2020 unwirksam, sondern auch rückwirkend ungültig. Die ggf. einbehaltenen Anteile des Mietzinses sind demnach in Absprache mit den Vermietern zurückzuzahlen.

Weitere Informationen des Immobilienverband Deutschland ivd.

Mietendeckel Berlin