Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität Ihrer Kund*innen festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis Ihrer Kund*innen zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein/e Kund*in im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Weitere Informationen des Immobilienverband Deutschland ivd.
Geldwäschegesetz